Phasen im Werdegang eines Lehrers

Hauptstudium Lehramt
Hat man sein Abitur und die Immatrikulationsbescheinigung für ein Lehramtsstudium in der Tasche, beginnt ein Studium an einer beliebigen Universität in Deutschland, das in der Regel zwischen 7 und 9 Semestern je nach Studiengang dauert (Bachelorstudium 3 Jahre / Masterstudium 1-2 Jahre).
Über die Fächerkombinationsmöglichkeiten für das gewünschte Studium informiert man sich am Besten auf der jeweiligen Seite der Universität oder in den Studienberatungen. Zum Studienbeginn sieht man sich mit Grundlagen und Einführungen konfrontiert, besucht allgemeine Veranstaltungen (wie Pädagogik und Schulpädagogik) und bekommt ein Grundknow-How vermittelt, das in den Folgesemestern vertieft und ausgebaut wird. Nach dem Erwerb aller nötigen Scheine bzw. der nötigen ECTS-Punkte wird man auf das erste Staatsexamen vorbereitet. In der Regel hat man schon während des Studiums aufgrund von vielzähligen Praktika einen hervorragenden Einblick ins Lehrerdasein.
Erstes Staatsexamen
Mit dem ersten Staatsexamen schließt man das universitäre Studium ab. Es besteht in der Regel aus mündlichen und schriftlichen Prüfungen, die in den Unterrichtsfächern und in den erziehungswissenschaftlichen Fächern abgelegt wird. Dazu kommt eine Staatsexamenshausarbeit, die in manchen Bundesländern als Abschlussarbeit (entspricht in ihrer Anforderung ungefähr der früheren Magisterarbeit) gilt.
Referendariat
Die Referendariatszeit beginnt nach dem bestandenen ersten Staatsexamen und dauert in der Regel zwei Jahre, die man in einer vom Kultusministerium zugewiesenen Schule (aus dem gesamten Bundesgebiet) zu absolvieren hat. Normalerweise hat man keinen Anspruch darauf, einer bestimmten Schule zugewiesen zu werden. In der Referendariatszeit liegt der Verdienst bei ca. EUR 1.000,- und ist abhängig von der Schulart (Gymnasium, Realschule, Hauptschule, Grundschule, Förderschule,…) und vom Bundesland (Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen,…).
Zweites Staatsexamen
Nach dem Referendariat, dem sog. Vorbereitungsdienst, folgt das zweite Staatsexamen. Es soll die erworbenen Unterrichts-, Erziehungs-, Beratungs- und Reflexionskompetenz der angehenden Lehrkraft überprüfen und ist deshalb stark praktisch ausgelegt. Die Einzelheiten variieren je nach Bundesland und können den jeweiligen „Lehrerausbildungsordnungen“ oder der „Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Prüfung“ entnommen werden.


