Das Betriebspraktikum

Das achtwöchige Betriebspraktikum ist in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels-, oder Dienstleistungsunternehmen zu absolvieren. Häufig können auch studentische Nebentätigkeiten als Praktikum angerechnet werden. Nähere Informationen können bei dem jeweiligen Praktikumsamt eingeholt werden. Kassiertätigkeiten oder Arbeiten in Gaststätten werden in der Regel nicht anerkannt. Bei folgenden Fächerverbindungen gelten besondere Bedingungen für das Betriebspraktikum: Studierende des Lehramts an Sonderschulen haben das Praktikum im sozialen Bereich abzuleisten. Chemiestudierende sollen im Rahmen des Betriebspraktikums Arbeitserfahrungen in biotechnisch oder chemisch ausgerichteten Betrieben sammeln. Physikstudierende müssen das Praktikum in einem Unternehmen im physikalisch-technischen Bereich absolvieren.

Das Betriebspraktikum dient dazu, einen Einblick in das außerschulische Berufsleben zu erlangen, und nicht zuletzt, um als Lehrer Schüler in ihrer Berufsfindung beratend zu unterstützen.

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